
Ambulante Heilkur
Bestandteil einer ambulanten Behandlung sind:
- Eintritts- und Abschlussuntersuchung beim Arzt
- Kontrolluntersuchung beim Arzt (ab 18 Behandlungstage)
- Laboruntersuchung nach Empfehlung des Arztes (ab 12 Behandlungstage)
- bis 18 Kuranwendungen pro Woche nach ärztlicher Vorordnung
- Trinkkur gemäß ärztlicher Vorordnung
- Freier Eintritt in Schwimmbad, Whirlpool und Sauna
- Freie Fahrkarte für öffentlichen Autobusverkehr
- Möglichkeit der Beratung beim Ernährungstherapeut (nur bei einer Halb- oder Vollpension)
- inklusive alle Steuern und Gebühren